Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen

kauf_von_aufgespaltenen_microsoft_office_volumenlizenzenOberlandesgericht Düsseldorf bestätigt endgültig:
„Besondere Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen!“

Adobe Volumenlizenz ist nicht gleich Microsoft Office Volumenlizenz!

München, 08.09.2016 – Seit dem BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 werben einige Software Gebrauchthändler auf ihren Homepages mit der Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen generell rechtmäßig sei. Der freie Lizenzberater und Gutachter U-S-C aus München sah diese Entwicklung von Beginn an kritisch: „Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch“, warnt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „und aus unserer Sicht nahezu fahrlässig, da sie dem gutgläubigen Verbraucher sehr teuer zu stehen kommen könnte!“ Diese Meinungsäußerung der U-S-C wurde jetzt in letzter Instanz unwiderruflich vom Oberlandesgerichts Düsseldorf am 12.07.2016 zugelassen (OLG Düsseldorf, 20 U 117/15).

Ausgangspunkt war ein kritisches Fallbeispiel aus der Praxis:
Ein Kunde kauft z.B. ein Client Server Volumenpaket mit 1000 Microsoft Office Lizenzen. Er installiert Office ein einziges Mal auf einem Terminal Server und 1000 Clients können nun mit ein und demselben Produkt-Key auf Microsoft Office zugreifen. Bis dahin absolut in Ordnung. Später jedoch verkauft dieser Kunde 200 dieser Office-Lizenzen aus diesem Volumenpaket, da er nur noch 800 Zugriffe benötigt. „Exakt diese Aufspaltung einer klassischen Client Server Lösung haben unserer Meinung nach der BGH und EuGH in ihren Urteilen* untersagt“, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „Und genau darum raten wir dringend davon ab, Lizenzen aus solchen aufgespaltenen Volumenlizenzen zu verkaufen und zu kaufen!“

Das OLG Düsseldorf ließ diese Meinung zu und ging in seiner Urteilsbegründung noch einen sensationellen Schritt weiter: Es erklärte, „Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen“ weiterlesen

Morgen Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf im Prozess UsedSoft vs. U-S-C:

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“

Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

 *Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.

Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

UsedSoft Deutschland Klage gegen U-S-C:
„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
– OLG Düsseldorf verkündet Urteil am 12.07.2016 über Rechtmäßigkeit der Aussage

Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:

„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, trafen sich beide Parteien in dieser Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf. Die Urteilsverkündung ist für den 12.07.2016 angesetzt.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt „Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?““ weiterlesen

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht

vorsicht-beim-kauf-von-aufgespaltenen-volumenlizenzen-duesseldorfer-landgericht-gibt-u-s-c-rechtAls SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C auch nach dem aktuellsten BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 ihren Kunden: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C  in allen Punkten abgewiesen.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: „Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist.“ „„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht“ weiterlesen

UsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück

UsedSoft nimmt Berufung zurückUsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück Unabhängiger Lizenzberater U-S-C: „Das ist keine Überraschung!“

München, 11.06.2015 – In unserer letzten Mitteilung haben wir unseren Kunden darüber informiert, dass usedSoft zum wiederholten Mal mit einer Klage gegen die U-S-C versucht,  uns unsere Meinungsdarstellung  zu aktuellen Urteilen bzgl. der Gebrauchtsoftware zu verbieten („Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumen Lizenzen?“).

Interessant auch in diesem Zusammenhang der neueste Newsletter von usedSoft* zum wegweisenden Oracle-Verfahren. Hier erklärt usedSoft, dass man die zugrunde liegende Klage zurückgenommen habe, „da ja nun alle relevanten Rechtsfragen durch EuGH und BGH letztinstanzlich geklärt sind“*.

Die Kanzlei TCI , die in diesem Verfahren Oracle vertritt und damit „live“ dabei war, berichtet auf ihrer Webseite**  allerdings etwas anderes.: Danach hat usedSoft nämlich in dem Klageverfahren nicht nur zwei Unterlassungserklärungen zugunsten von Oracle abgegeben, sondern sogar auch die von usedSoft eingelegte Berufung zurückgenommen, scheint also quasi „freiwillig“ den Prozess verloren zu haben, offenbar alle Prozesskosten inklusive: „UsedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück“ weiterlesen

BGH Urteil Gebrauchtsoftware

BGH Urteil Gebrauchte SoftwareBGH bestätigt EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware.
Ja zum Handel mit Gebrauchter Software
Aber: Weiter unklar, Aufspaltung von Volumenlizenzen!

Mit dem UsedSoft-Urteil vom 17.07.2013 hat das BGH wesentliche Grundentscheidungen des EuGH-Urteils zur Gebrauchtsoftware vom 3. Juli 2012 bestätigt, bzw. an das Oberlandesgericht München zur finalen Entscheidung durchgewunken. Damit ist der Handel mit Gebrauchter Software und Gebrauchter Download Software ganz klar erlaubt.

„BGH Urteil Gebrauchtsoftware“ weiterlesen

Oracle gegen Usedsoft

BGH Urteil am 17. Juli 2013: Endgültiger Freischein für den Weiterverkauf von gebrauchter Software?

Ein Jahr nach dem UsedSoft-Urteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen des Europäischen Gerichtshofs blickt die IT- und Computerbranche gespannt nach Karlsruhe. Hier verhandelt der BGH am 17.Juli 2013 abschließend über Recht und Unrecht beim Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen.

Zur Erinnerung: In seinem Sensations-Urteil vom 3. Juli 2012 gab der EuGH dem Verkauf von Gebrauchtsoftware weitgehend grünes Licht – egal ob Software-CD oder Software per Download von der Hersteller-Website heruntergeladen – mit einer entscheidend wichtigen Einschränkung:

„Oracle gegen Usedsoft“ weiterlesen

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