BGH Urteilsbegründung Januar 2014 zu Gebrauchter Software:
Acht Fragen an den U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner – Was ist jetzt erlaubt und was nicht?
Vorsicht bei aufgespaltenen „Office-Lizenz-Paket-Schnäppchen!“
Was halten Sie vom BGH Urteil zu gebrauchter Software?
Das Urteil im Juli war für den legalen Gebrauchtsoftwarehandel sehr wichtig, denn es gab in vielen Bereichen grünes Licht für den Handel mit gebrauchter Software. Interessant an der Ende Januar 2014 veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung des BGH sind allerdings zwei Punkte, die in der allgemeinen Euphorie außer Acht gelassen wurden – ob bewusst oder unbewusst sei dahin gestellt. Im Moment stehen die meisten, aber nicht alle Ampeln auf Grün, wenn es um gebrauchte Software geht.
Wie meinen Sie das?
Der Weiterverkauf von Download Software, wie jetzt z.B. Office 2010, ist durch das Urteil erlaubt. Und auch Lizenzverträge dürfen jetzt weiterverkauft werden, selbst dann wenn in den AGB’s der Verkauf von Lizenzen untersagt ist. Diese Klausel wurde als nichtig erklärt. Dass hat natürlich auch bei U-S-C zu einem neuen Nachfrageschub für gebrauchte Software Lizenzen geführt.
Dann ist jetzt der Gebrauchtsoftwaremarkt auf Jahre gesichert?
Das wiederum sehe ich kritisch. „Statement zum zum BGH Gebrauchtsoftware Urteil“ weiterlesen