Corona brachte den Shutdown. Der Shutdown das Homeoffice. Und mit dem Homeoffice kam die Frage: Sind die Datenschutzvorgaben, wie z.B. DSGVO, in diesem Setting überhaupt haltbar, beispielsweise beim Aufbau digitaler Kommunikationstools wie Microsoft Teams für den digitalen Austausch oder beim virtuellen Unterricht in Bildungseinrichtungen? Um der Einhaltung der Datenschutzgesetze wie z.B. DSGVO gerecht zu werden, achtet Microsoft nicht erst seit Corona von der Entwicklung bis zur Nutzung der Produkte auf Rechtskonformität und Sicherheit. Darunter fallen natürlich auch die Lizenzen für Bildungseinrichtungen A1, A3 und A5. Diese Lizenzen enthalten neben den Online Service Terms (OST) das Data Protection Addendum (DPA). Letzteres verpflichtet alle kommerziellen Microsoft Online Dienste, zu denen auch Microsoft 365 und damit auch Microsoft Teams gehören, zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. „DSGVO-konforme Datennutzung und Tipps zum Datenschutz. Sicher ist sicher“ weiterlesen
DSGVO Ende der Schonzeit!?
Laut Handelsblatt ergingen bereits in über 40 Fällen Bußgeldbescheide wegen DSGVO-Verstößen. Viele Unternehmen sind nach wie vor nicht auf die neuen Regeln vorbereitet. U-S-C empfiehlt daher: „DSGVO Ende der Schonzeit!?“ weiterlesen