Pressestatement zum EuGH Urteil zur Gebrauchtsoftware
U-S-C Geschäftsmodell exakt bestätigt
„Vor dem Kauf von Teil-Lizenzen haben wir immer gewarnt!“
Das EuGH Urteil zur Gebrauchtsoftware vom 03.07.2012 schafft Klarheit auf dem Gebrauchtsoftware Markt. Ab sofort darf gebrauchte Software weiterverkauft werden – egal ob CD-Rom, DVD oder Download-Kopie. Einzig die Aufspaltung von Lizenzen ist nicht zulässig.
„Dieses finale Urteil bestätigt exakt unser Geschäftsmodell“, freut sich U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „seit bald 10 Jahren kaufen und verkaufen wir ausschließlich vollständige Original Gebraucht-Software-Lizenzen. Jetzt „Gebrauchtsoftware EuGH Urteil Pressestatement U-S-C GmbH“ weiterlesen