BGH bestätigt EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware.
Ja zum Handel mit Gebrauchter Software –
Aber: Weiter unklar, Aufspaltung von Volumenlizenzen!
Mit dem UsedSoft-Urteil vom 17.07.2013 hat das BGH wesentliche Grundentscheidungen des EuGH-Urteils zur Gebrauchtsoftware vom 3. Juli 2012 bestätigt, bzw. an das Oberlandesgericht München zur finalen Entscheidung durchgewunken. Damit ist der Handel mit Gebrauchter Software und Gebrauchter Download Software ganz klar erlaubt.