Oracle gegen Usedsoft

BGH Urteil am 17. Juli 2013: Endgültiger Freischein für den Weiterverkauf von gebrauchter Software?

Ein Jahr nach dem UsedSoft-Urteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen des Europäischen Gerichtshofs blickt die IT- und Computerbranche gespannt nach Karlsruhe. Hier verhandelt der BGH am 17.Juli 2013 abschließend über Recht und Unrecht beim Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen.

Zur Erinnerung: In seinem Sensations-Urteil vom 3. Juli 2012 gab der EuGH dem Verkauf von Gebrauchtsoftware weitgehend grünes Licht – egal ob Software-CD oder Software per Download von der Hersteller-Website heruntergeladen – mit einer entscheidend wichtigen Einschränkung:

Nicht erlaubt sind laut EuGH der Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus Volumenlizenzpaketen: Die Luxemburger Richter sagen, dass ein als Volumenlizenz gestaltetes Lizenzpaket entweder ganz oder gar nicht weiterverkauft werden darf. Wer gespaltene Lizenzen verkauft oder verkauft hat bzw. kauft oder gekauft hat, bewegt sich seitdem auf extrem dünnen Eis.

Unser Tipp: Gehen Sie kein Risiko ein! Achten Sie auch darauf, dass der Gebrauchtsoftware-Händler die angebotene Lizenz nicht schon einem anderen Kunden übertragen hat bzw. mehr Lizenzen anbietet als laut Lizenz-Kette zuvor erworben wurden.

Außerdem beim Kauf von Gebraucht-Software zu beachten:

Anwender ist in der Haftung: Der User muss in der Lage sein, eine lückenlose Lizenzkette bis hin zum Ersterwerb beim Hersteller dokumentieren zu können – beispielsweise im Falle eines jederzeit möglichen Lizenz-Audits durch den Hersteller. Selbsterstellte Lizenz-Urkunden oder Notartestate sind kein Nachweis.

Unser Tipp: Fordern Sie vom Händler eine lückenlose Lizenz-Übertragungs-Dokumentation bis hin zum ursprünglichen Lizenzvertrag zwischen Hersteller und Erstkäufer. Bei seriösen Händlern kein Problem.

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2 Antworten auf „Oracle gegen Usedsoft“

  1. Der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm sagte am Vormittag: Ob UsedSoft die Vorgaben des EuGH konkret erfülle und die Lizenzen demnach weiterverkaufen dürfe, müsse wohl das OLG klären… Streit über gebrauchte Softwarelizenzen geht wohl in nächste Runde. Sein Urteil zur Gebrauchtsoftware will der BGH am späten Nachmittag bekanntgeben. (Az. I ZR 129/08)

  2. Pingback: BGH bestätigt EuGH-Urteil zu Gebrauchter Software

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