„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“
Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.
U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“
Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“
*Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.
Schade, dass dem Spruch „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ so viel Raum gelassen wird, aber die eigentliche Meldung bzw. der eigentliche Beitrag vom 09.01.2015 nicht mehr auffindbar ist, zumindest in 5-Min-Google für mich.
Wird hier gebällt, ohne zu beißen?!
Gruß, RA Roman Pusep
WERNER RI – http://www.werner-ri.de
Sehr geehrter Herr Pusep,
die U-S-C als Lizenzgutachter und etablierter SAM Berater bellt nicht und beißt auch nicht. Wir wollen lediglich unseren interessierten Kunden an gebrauchter Software die aktuellste Rechtslage in fairer Weise darlegen, damit Sie auch nach dem x’ten Urteil zu gebrauchter Software immer noch ruhig schlafen können.
Der damalige Text wurde lediglich entfernt, da es sich um ein schwebendes Verfahren mit möglichem Schadensersatz handelte. Schon in den nächsten Tagen erscheint eine ausführliche Info zu diesem für die U-S-C äußerst positivem Urteil.
Ihre U-S-C Geschäftsleitung