U-S-C Prüfsiegel für Gebrauchte Software zum “Best Of 2018 Qualitätsmanagement” von “Initiative Mittelstand” prämiert

Peter Reiner und Walter Lang, Geschäftsführer der U-S-C GmbH, freuen sich über das „Zertifikat für Best of 2018 Qualitätsmanagement“ Prüfsiegel für Gebrauchte Software
Peter Reiner und Walter Lang, Geschäftsführer der U-S-C GmbH, freuen sich über das „Zertifikat für Best of 2018 Qualitätsmanagement“ Prüfsiegel für Gebrauchte Software

“Initiative Mittelstand” prämiert U-S-C Prüfsiegel für Gebrauchte Software zum “Best Of 2018 Qualitätsmanagement”

Mit dem U-S-C Prüfsiegel „Gebraucht, geprüft, Audit Sicher“ bietet U-S-C allen Mittelstandskunden eine einfache Orientierungshilfe in punkto Rechts- und Auditsicherheit im Gebrauchtsoftwaremarkt. Jetzt wurde die verbraucherfreundliche Innovation von der hochqualifizierten Fachjury der „Initiative Mittelstand“ zum „Best Of 2018 Qualitätsmanagement“ gewählt. „U-S-C Prüfsiegel für Gebrauchte Software zum “Best Of 2018 Qualitätsmanagement” von “Initiative Mittelstand” prämiert“ weiterlesen

E-Mail von Microsoft Software Asset Management (SAM) Betreff: SAM Live! GmbH

SAM Live!Die Microsoft Deutschland GmbH versendet derzeit Mails an Unternehmen und mittelständische Betriebe die Software von Microsoft über Volumenlizenzprogramme lizenziert haben. Erst wird in dem Microsoft Schreiben noch von Verbesserungsmaßnahmen im Service von MS durch direktes Feedback gesprochen. Danach geht es aber ganz schnell zur Sache. Es werden nochmals die Verpflichtungen gegenüber Microsoft aufgezählt und schon wird ihnen nahegelegt ihre Komplette Firmenlizenzierung bei einer externen Firma, der SAM Live! GmbH, online publik zu machen.

Was muss man jetzt wissen?

  • Sie sind jetzt offiziell aufgefordert, Ihre Lizenzierung zu überprüfen.
  • Unterlizenzierung ist strafbar und kein Kavaliersdelikt
  • Sobald Sie Microsoft eine eventuelle Unterlizenzierung dokumentieren, sind diese Informationen rechtsverbindlich.
  • Bei Unterlizenzierung haftet der Geschäftsführer privatrechtlich!

Hier die komplette Mail: „E-Mail von Microsoft Software Asset Management (SAM) Betreff: SAM Live! GmbH“ weiterlesen

Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen

Hundertprozentig sicher: U-S-C führt eigenes Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen ein

Die Legalisierung des Gebrauchtsoftwarehandels durch EuGH und BGH lässt Einspar-Möglichkeiten von mehr als 50% im Software-Segment zu. Allerdings muss die gebrauchte Software bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Und dass sie das tut, lässt sich nun durch das in Deutschland einzigartige Prüfsiegel, auf einen Blick erkennen. Microsoft-Volumenlizenzen mit diesem U-S-C eigenem Prüfsiegel sind rechtlich einwandfrei und halten jedem noch so gründlichen Check durch ein Microsoft-Audit stand.

Geht es um den Erwerb gebrauchter Software, sind einige Grundlagen unerlässlich: Da im Falle eines Microsoft Software Asset Management-Audits (SAM) immer der Käufer den zweifelsfreien Nachweis zur Lizenzherkunft seiner Software erbringen muss, sollten interessierte Unternehmen grundsätzlich nur Gebrauchtsoftware zusammen mit der Autorisierungs- bzw. Original-Vertragsnummer erwerben. Jeder Lizenz-Key ist grundsätzlich nur mit dem Herkunftsnachweis und der vom Erstbesitzer unterzeichneten Vernichtungserklärung – durch die er bestätigt, dass seine Kopie der Software unbrauchbar ist – Audit-sicher! „Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen“ weiterlesen

Microsoft Office 2007 Support Ende!


Microsoft beendet nach 10 Jahren den Support livecycle für Office 2007 und weist darauf hin, dass es keine neuen Sicherheitsupdates, kostenlosen oder kostenpflichtigen assistierten Support-Optionen oder online technischen Inhaltsupdates mehr für Office 2007 geben wird.

Software-Produkte wie Windows oder Office unterstützt Microsoft mit einem zehnjährigen Support-Lebenszyklus: fünf Jahre Mainstream-Support für alle Nutzer und weitere fünf Jahre Extended Support, bei dem aber nur noch Sicherheits-Patches ausgeliefert werden, Aktualisierungen an den Funktion gibt es keine mehr. Dieser erweiterte Support für Office 2007 endet nun. „Microsoft Office 2007 Support Ende!“ weiterlesen

Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen

kauf_von_aufgespaltenen_microsoft_office_volumenlizenzenOberlandesgericht Düsseldorf bestätigt endgültig:
„Besondere Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen!“

Adobe Volumenlizenz ist nicht gleich Microsoft Office Volumenlizenz!

München, 08.09.2016 – Seit dem BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 werben einige Software Gebrauchthändler auf ihren Homepages mit der Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen generell rechtmäßig sei. Der freie Lizenzberater und Gutachter U-S-C aus München sah diese Entwicklung von Beginn an kritisch: „Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch“, warnt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „und aus unserer Sicht nahezu fahrlässig, da sie dem gutgläubigen Verbraucher sehr teuer zu stehen kommen könnte!“ Diese Meinungsäußerung der U-S-C wurde jetzt in letzter Instanz unwiderruflich vom Oberlandesgerichts Düsseldorf am 12.07.2016 zugelassen (OLG Düsseldorf, 20 U 117/15).

Ausgangspunkt war ein kritisches Fallbeispiel aus der Praxis:
Ein Kunde kauft z.B. ein Client Server Volumenpaket mit 1000 Microsoft Office Lizenzen. Er installiert Office ein einziges Mal auf einem Terminal Server und 1000 Clients können nun mit ein und demselben Produkt-Key auf Microsoft Office zugreifen. Bis dahin absolut in Ordnung. Später jedoch verkauft dieser Kunde 200 dieser Office-Lizenzen aus diesem Volumenpaket, da er nur noch 800 Zugriffe benötigt. „Exakt diese Aufspaltung einer klassischen Client Server Lösung haben unserer Meinung nach der BGH und EuGH in ihren Urteilen* untersagt“, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „Und genau darum raten wir dringend davon ab, Lizenzen aus solchen aufgespaltenen Volumenlizenzen zu verkaufen und zu kaufen!“

Das OLG Düsseldorf ließ diese Meinung zu und ging in seiner Urteilsbegründung noch einen sensationellen Schritt weiter: Es erklärte, „Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen“ weiterlesen

Morgen Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf im Prozess UsedSoft vs. U-S-C:

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“

Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

 *Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.

KPMG Audit Aufforderung oder Microsoft Compliance Initiative?

kpmg-sam-lizenz-workshopkpmg-sam-lizenz-workshopJetzt unabhängig bleiben – aber KPMG-sicher!

Aufforderung zum Microsoft Audit, KPMG Lizenz-Plausibilisierung oder einfach nur die aktuelle Compliance-Initiative vom Microsoft SAM Partner? „Sobald es ums Offenlegen des Lizenzwesens einer Firma geht, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und jeden Schritt genau zu überlegen, um unabhängig und Herr des eigenen Lizenz-Bereichs zu bleiben“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner.

U-S-C ist seit über 10 Jahren auf vom Hersteller unabhängige Lizenzberatung spezialisiert und begleitet als Mittelstands-Spezialist durchschnittlich 120 Betriebe pro Jahr diskret und rechtssicher durch Audit Prüfungen. Dabei ist U-S-C bewusst kein Microsoft SAM Partner, aber vom führenden, neutralen Wirtschafts- und Beratungsunternehmer KPMG geschult. „KPMG Audit Aufforderung oder Microsoft Compliance Initiative?“ weiterlesen

Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

UsedSoft Deutschland Klage gegen U-S-C:
„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
– OLG Düsseldorf verkündet Urteil am 12.07.2016 über Rechtmäßigkeit der Aussage

Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:

„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, trafen sich beide Parteien in dieser Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf. Die Urteilsverkündung ist für den 12.07.2016 angesetzt.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt „Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?““ weiterlesen

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht

vorsicht-beim-kauf-von-aufgespaltenen-volumenlizenzen-duesseldorfer-landgericht-gibt-u-s-c-rechtAls SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C auch nach dem aktuellsten BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 ihren Kunden: „Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C  in allen Punkten abgewiesen.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: „Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist.“ „„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ – Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht“ weiterlesen

Microsoft Office 2016 ist ab sofort uneingeschränkt erhältlich

Office 2016, Quelle: Microsoft
Office 2016, Quelle: Microsoft

Neue Funktionen, eine „Team-Option“ sowie ein neues Design für Excel, Word oder Outlook sind ab sofort durch den Erwerb einer Office-2016-Lizenz für alle interessierten Privat- oder Büroanwender erhältlich.

Wie bereits vor einigen Monaten angekündigt, hat der US-amerikanische Softwarehersteller Microsoft das neue Office 2016 für PC und Mac veröffentlicht. Microsoft  Office 2016 zum Kaufen als Office 2016 für Windows oder zur Miete als Office 365. „Microsoft Office 2016 ist ab sofort uneingeschränkt erhältlich“ weiterlesen

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