Riesenerfolg der U-S-C-Umtausch-Aktions-Wochen: Microsoft Office 2016 schlägt Office 2019!

office2016Der große Erfolg der „Tausch dich reich“- Aktion des Münchner Gebrauchtsoftware-Spezialisten U-S-C überrascht sogar den Gebrauchtsoftwarehändler selbst. „Wir hätten nicht gedacht, dass Microsoft Office 2016 Lizenzen so viel gefragter sind als das neue Microsoft Office 2019“, so U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner.
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Jetzt mehr als 40% sparen mit gebrauchtem Microsoft Office 2016 statt neue Microsoft Office 2019 Volumenlizenzen kaufen!

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Derzeit stehen viele Unternehmen vor der Frage: Auf Microsoft Office 2019 umsteigen oder nicht? Vor allem mittelständische Betriebe, die sich noch nicht dazu entschließen konnten, auf Microsoft Office 365 umzusteigen, sind die Zielgruppe der neuesten Office Version.

„Unserer Meinung nach macht es mehr Sinn, gebrauchte Microsoft Office 2016 Lizenzen zu kaufen und bis zu 40 Prozent zu sparen als ein Upgrade auf Office 2019“, „Jetzt mehr als 40% sparen mit gebrauchtem Microsoft Office 2016 statt neue Microsoft Office 2019 Volumenlizenzen kaufen!“ weiterlesen

Gebrauchte Software ist IN

Große Nachfrage von Microsoft Office 2016 bei U-S-C

Der Gebrauchtsoftwarehändler und SAM-Experte U-S-C aus München verkauft derzeit gebrauchte Microsoft Office 2016 Lizenzen wie geschnitten Brot. Immer mehr mittelständische Betriebe oder auch börsennotierte Unternehmen haben das enorme Einsparpotential von bis zu 50% erkannt und kaufen große Kontingente an gebrauchten Software Lizenzen.

„Die Unsicherheit vieler Unternehmen gegenüber gebrauchter Software scheint, zumindest bei uns, Geschichte zu sein“, freut sich U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner über diese Entwicklung, „unser stetiges Bemühen gebrauchte Software Lizenzen in produkt- und auditsicherer Qualität anzubieten, beschert uns gerade einen Verkaufs-Boom.“ „Gebrauchte Software ist IN“ weiterlesen

U-S-C Prüfsiegel für Gebrauchte Software zum “Best Of 2018 Qualitätsmanagement” von “Initiative Mittelstand” prämiert

Peter Reiner und Walter Lang, Geschäftsführer der U-S-C GmbH, freuen sich über das „Zertifikat für Best of 2018 Qualitätsmanagement“ Prüfsiegel für Gebrauchte Software
Peter Reiner und Walter Lang, Geschäftsführer der U-S-C GmbH, freuen sich über das „Zertifikat für Best of 2018 Qualitätsmanagement“ Prüfsiegel für Gebrauchte Software

“Initiative Mittelstand” prämiert U-S-C Prüfsiegel für Gebrauchte Software zum “Best Of 2018 Qualitätsmanagement”

Mit dem U-S-C Prüfsiegel „Gebraucht, geprüft, Audit Sicher“ bietet U-S-C allen Mittelstandskunden eine einfache Orientierungshilfe in punkto Rechts- und Auditsicherheit im Gebrauchtsoftwaremarkt. Jetzt wurde die verbraucherfreundliche Innovation von der hochqualifizierten Fachjury der „Initiative Mittelstand“ zum „Best Of 2018 Qualitätsmanagement“ gewählt. „U-S-C Prüfsiegel für Gebrauchte Software zum “Best Of 2018 Qualitätsmanagement” von “Initiative Mittelstand” prämiert“ weiterlesen

Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen

Hundertprozentig sicher: U-S-C führt eigenes Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen ein

Die Legalisierung des Gebrauchtsoftwarehandels durch EuGH und BGH lässt Einspar-Möglichkeiten von mehr als 50% im Software-Segment zu. Allerdings muss die gebrauchte Software bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Und dass sie das tut, lässt sich nun durch das in Deutschland einzigartige Prüfsiegel, auf einen Blick erkennen. Microsoft-Volumenlizenzen mit diesem U-S-C eigenem Prüfsiegel sind rechtlich einwandfrei und halten jedem noch so gründlichen Check durch ein Microsoft-Audit stand.

Geht es um den Erwerb gebrauchter Software, sind einige Grundlagen unerlässlich: Da im Falle eines Microsoft Software Asset Management-Audits (SAM) immer der Käufer den zweifelsfreien Nachweis zur Lizenzherkunft seiner Software erbringen muss, sollten interessierte Unternehmen grundsätzlich nur Gebrauchtsoftware zusammen mit der Autorisierungs- bzw. Original-Vertragsnummer erwerben. Jeder Lizenz-Key ist grundsätzlich nur mit dem Herkunftsnachweis und der vom Erstbesitzer unterzeichneten Vernichtungserklärung – durch die er bestätigt, dass seine Kopie der Software unbrauchbar ist – Audit-sicher! „Prüfsiegel für gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen“ weiterlesen

Microsoft Office 2007 Support Ende!


Microsoft beendet nach 10 Jahren den Support livecycle für Office 2007 und weist darauf hin, dass es keine neuen Sicherheitsupdates, kostenlosen oder kostenpflichtigen assistierten Support-Optionen oder online technischen Inhaltsupdates mehr für Office 2007 geben wird.

Software-Produkte wie Windows oder Office unterstützt Microsoft mit einem zehnjährigen Support-Lebenszyklus: fünf Jahre Mainstream-Support für alle Nutzer und weitere fünf Jahre Extended Support, bei dem aber nur noch Sicherheits-Patches ausgeliefert werden, Aktualisierungen an den Funktion gibt es keine mehr. Dieser erweiterte Support für Office 2007 endet nun. „Microsoft Office 2007 Support Ende!“ weiterlesen

Tipps für den Gebrauchtsoftware-Kauf

Tipps für den Gebrauchtsoftware-KaufWas haben der Kauf von Gebrauchtsoftware und der Erwerb eines gebrauchten Autos gemeinsam?

IT Business- Bildergeschichte mit U-S-C, Tipps zum kauf von Gebrauchtsoftware.
IT Business– 25.04.2017

Kaufen Sie Gebrauchte Software einfach wie einen Gebrauchtwagen!

Was aus Sicht des Anbieters neuer und gebrauchter Software und Lizenzmanagement-Spezialisten U-S-C aus München beim Kauf von Software ebenso wie beim Erwerb eines Wagens aus zweiter Hand beachtet werden sollte „Tipps für den Gebrauchtsoftware-Kauf“ weiterlesen

Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen

kauf_von_aufgespaltenen_microsoft_office_volumenlizenzenOberlandesgericht Düsseldorf bestätigt endgültig:
„Besondere Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen!“

Adobe Volumenlizenz ist nicht gleich Microsoft Office Volumenlizenz!

München, 08.09.2016 – Seit dem BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 werben einige Software Gebrauchthändler auf ihren Homepages mit der Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen generell rechtmäßig sei. Der freie Lizenzberater und Gutachter U-S-C aus München sah diese Entwicklung von Beginn an kritisch: „Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch“, warnt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „und aus unserer Sicht nahezu fahrlässig, da sie dem gutgläubigen Verbraucher sehr teuer zu stehen kommen könnte!“ Diese Meinungsäußerung der U-S-C wurde jetzt in letzter Instanz unwiderruflich vom Oberlandesgerichts Düsseldorf am 12.07.2016 zugelassen (OLG Düsseldorf, 20 U 117/15).

Ausgangspunkt war ein kritisches Fallbeispiel aus der Praxis:
Ein Kunde kauft z.B. ein Client Server Volumenpaket mit 1000 Microsoft Office Lizenzen. Er installiert Office ein einziges Mal auf einem Terminal Server und 1000 Clients können nun mit ein und demselben Produkt-Key auf Microsoft Office zugreifen. Bis dahin absolut in Ordnung. Später jedoch verkauft dieser Kunde 200 dieser Office-Lizenzen aus diesem Volumenpaket, da er nur noch 800 Zugriffe benötigt. „Exakt diese Aufspaltung einer klassischen Client Server Lösung haben unserer Meinung nach der BGH und EuGH in ihren Urteilen* untersagt“, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „Und genau darum raten wir dringend davon ab, Lizenzen aus solchen aufgespaltenen Volumenlizenzen zu verkaufen und zu kaufen!“

Das OLG Düsseldorf ließ diese Meinung zu und ging in seiner Urteilsbegründung noch einen sensationellen Schritt weiter: Es erklärte, „Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen“ weiterlesen

Morgen Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf im Prozess UsedSoft vs. U-S-C:

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“

Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

 *Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.

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