Am 3. Februar 2011 entscheidet der Bundesgerichtshof, wie in Zukunft mit der Zweitverwertung und dem Weiterverkauf von Lizenzen für Download-Software zu verfahren ist. Anlass ist ein Prozess zwischen einem Hersteller und einem Gebrauchtsoftware-Händler.
Eine der zentralen Fragen des Prozesses: Werden durch den Lizenz-Handel die Urheberrechte des Herstellers – in dem Fall Oracle – verletzt?
Sollte der Hersteller in allen Punkten Recht bekommen, dürften Lizenzen für Download Software in Zukunft vermutlich nicht weiter verkauft werden.
Die Gebraucht-Software-Branche hält einen solchen Urteilspruch für eher unwahrscheinlich.
Denn: Warum sollten für die Software-Branche andere Gesetzte gelten als für den gesamten freien Markt?
In allen Branchen müssen sich Hersteller dem Wettbewerb stellen, der durch den Gebrauchtmarkt ihrer jeweiligen Produkte entsteht. Dass eine einzelne Branche – nämlich die Softwarebranche – von diesen Gesetzmäßigkeiten befreit werden sollte und die Hersteller, die Erlaubnis erhalten würden, den Vertrieb ihrer Produkte über den Erstverkauf hinaus steuern zu dürfen, ist im Grunde schwer vorstellbar.