Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen

kauf_von_aufgespaltenen_microsoft_office_volumenlizenzenOberlandesgericht Düsseldorf bestätigt endgültig:
„Besondere Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen!“

Adobe Volumenlizenz ist nicht gleich Microsoft Office Volumenlizenz!

München, 08.09.2016 – Seit dem BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 werben einige Software Gebrauchthändler auf ihren Homepages mit der Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen generell rechtmäßig sei. Der freie Lizenzberater und Gutachter U-S-C aus München sah diese Entwicklung von Beginn an kritisch: „Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch“, warnt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „und aus unserer Sicht nahezu fahrlässig, da sie dem gutgläubigen Verbraucher sehr teuer zu stehen kommen könnte!“ Diese Meinungsäußerung der U-S-C wurde jetzt in letzter Instanz unwiderruflich vom Oberlandesgerichts Düsseldorf am 12.07.2016 zugelassen (OLG Düsseldorf, 20 U 117/15).

Ausgangspunkt war ein kritisches Fallbeispiel aus der Praxis:
Ein Kunde kauft z.B. ein Client Server Volumenpaket mit 1000 Microsoft Office Lizenzen. Er installiert Office ein einziges Mal auf einem Terminal Server und 1000 Clients können nun mit ein und demselben Produkt-Key auf Microsoft Office zugreifen. Bis dahin absolut in Ordnung. Später jedoch verkauft dieser Kunde 200 dieser Office-Lizenzen aus diesem Volumenpaket, da er nur noch 800 Zugriffe benötigt. „Exakt diese Aufspaltung einer klassischen Client Server Lösung haben unserer Meinung nach der BGH und EuGH in ihren Urteilen* untersagt“, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, „Und genau darum raten wir dringend davon ab, Lizenzen aus solchen aufgespaltenen Volumenlizenzen zu verkaufen und zu kaufen!“

Das OLG Düsseldorf ließ diese Meinung zu und ging in seiner Urteilsbegründung noch einen sensationellen Schritt weiter: Es erklärte, „Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen“ weiterlesen

Windows 10 Upgrade Countdown: Win 10 bald nicht mehr kostenlos!

Windows10_upgraded © 2016 Microsoft
© 2016 Microsoft

Der Windows 10 Update Countdown läuft:

Wer Windows 10 noch kostenlos bekommen möchte, muss sich beeilen. Nur wer vor dem 30. Juli 2016 wechselt, erhält das Upgrade noch umsonst. Die Windows 10 Software kostet bald richtig viel Geld.

Unentschlossene sollten sich also schnell entscheiden, denn es gibt gute Gründe für aber auch gute Gründe gegen den Umstieg auf Win10. „Windows 10 Upgrade Countdown: Win 10 bald nicht mehr kostenlos!“ weiterlesen

Morgen Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf im Prozess UsedSoft vs. U-S-C:

„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

München, 11.07.2016 – Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:
„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung reichte UsedSoft GmbH beim Landgericht Düsseldorf Klage ein und verlor am 05.08.2015* in allen Punkten. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Nun fällt am Dienstag, 12. Juli 2016, das Oberlandesgericht Düsseldorf sein finales Urteil in dieser Angelegenheit.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf die Urteilsverkündung, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen.“

Die U-S-C GmbH führt als ausgebildeter Lizenzgutachter seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennt gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau. „Beispielsweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenz-Plausibilisierung ist immer wieder ein Thema, das im Falle eines Audits Probleme aufwirft“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „Lizenz-Sicherheit ist uns extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“

 *Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, aufgrund Berufung noch nicht rechtskräftig.

KPMG Audit Aufforderung oder Microsoft Compliance Initiative?

kpmg-sam-lizenz-workshopkpmg-sam-lizenz-workshopJetzt unabhängig bleiben – aber KPMG-sicher!

Aufforderung zum Microsoft Audit, KPMG Lizenz-Plausibilisierung oder einfach nur die aktuelle Compliance-Initiative vom Microsoft SAM Partner? „Sobald es ums Offenlegen des Lizenzwesens einer Firma geht, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und jeden Schritt genau zu überlegen, um unabhängig und Herr des eigenen Lizenz-Bereichs zu bleiben“, weiß U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner.

U-S-C ist seit über 10 Jahren auf vom Hersteller unabhängige Lizenzberatung spezialisiert und begleitet als Mittelstands-Spezialist durchschnittlich 120 Betriebe pro Jahr diskret und rechtssicher durch Audit Prüfungen. Dabei ist U-S-C bewusst kein Microsoft SAM Partner, aber vom führenden, neutralen Wirtschafts- und Beratungsunternehmer KPMG geschult. „KPMG Audit Aufforderung oder Microsoft Compliance Initiative?“ weiterlesen

Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“

UsedSoft Deutschland Klage gegen U-S-C:
„Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?“
– OLG Düsseldorf verkündet Urteil am 12.07.2016 über Rechtmäßigkeit der Aussage

Als unabhängiger SAM- und Lizenz-Audit-Experte rät die U-S-C seit Jahren:

„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, trafen sich beide Parteien in dieser Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf. Die Urteilsverkündung ist für den 12.07.2016 angesetzt.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt „Usedsoft vs. USC „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen?““ weiterlesen

Unlizenzierte Software, BSA zahlt Prämie an Wistleblower

BSA (Business Software Alliance)Unterlizenzierung! Whistleblower meldet Arbeitgeber bei der BSA und kassiert dafür 10.000 Euro!

Jüngster BSA-Fall: Falsche Software-Lizenzierung kostet Unternehmen 150.000 Euro Strafe.

Wie wichtig eine legale Lizenzsituation für einen Betrieb ist, zeigt der jüngste Fall der Business Software Alliance (BSA), der gerade publik wurde. Ein namentlich nicht genanntes Softwareunternehmen hatte mehrere hundert virtuelle Rechner mit Software im Wert von über 200.000 Euro ohne entsprechende Lizenzen im Einsatz. Nach einer außergerichtlichen Einigung musste das Unternehmen 150.000 Euro Schadenersatz zahlen. Dazu kamen die Kosten für die Nachlizenzierung. „Unlizenzierte Software, BSA zahlt Prämie an Wistleblower“ weiterlesen

Jetzt IT-Restbudgets richtig in 2016 investieren

U-S-C GmbH – Geschäftsführer Peter Reiner
U-S-C GmbH – Geschäftsführer Peter Reiner

Wer vorm Jahreswechsel seinen Software-Lizenz-Bereich fürs neue Jahr optimal aufgestellt wissen will, sollte jetzt handeln.

 „Mit relativ geringem Aufwand kann man gerade jetzt noch richtig Geld sparen“

, betont U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner,

„denn momentan ist es besonders günstig den aktuellen Lizenz-Bestand durch Gebrauchtlizenzen aufzustocken oder aktuelle Microsoft Office-Versionen in die neuesten MS Office 2016 zu tauschen.“

„Jetzt IT-Restbudgets richtig in 2016 investieren“ weiterlesen

Kostenloses Office 365 Upgrade Angebot von Ihrer U-S-C GmbH!

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„Kostenloses Office 365 Upgrade Angebot von Ihrer U-S-C GmbH!“ weiterlesen

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