Nach jüngstem Adobe-Schadensersatz-Urteil: (LG) Frankfurt (Az. 2-06 O 428/10), Adobe gegen UsedSoft, gaben die Richter dem Softwarehersteller Adobe recht. Dem Gebrauchtsoftwarehändler UsedSoft wurde untersagt, angeblich gebrauchte Adobe-Education-Softwarelizenzen unter Verwendung von Notartestaten in Deutschland zu handeln.
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Weitere Informationen zum Thema:„Adobe fordert Schadenersatz ein“ – IT-Business Artikel: „…die Verwendung von Notartestaten, die dem Kunden Rechtssicherheit suggerieren sollen, habe das LG Frankfurt als irreführend beurteilt, so Adobe …“